Das Erbrecht berührt einen jeden von uns. Bedauerlicherweise birgt ein Todesfall oft hohes Konfliktpotential in sich. Gerade in diesem Bereich gilt es daher, Vorsorge zu treffen, um Auseinandersetzungen und Konflikte ums Erbe weitgehend hintanhalten zu können.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der vorsorglichen Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, sondern vertreten Sie auch im Falle von Auseinandersetzungen im Verlassenschaftsverfahren. Wir bieten in diesem Zusammenhang an: - Verfassen von Testamenten/Erbverträgen - Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren - gerichtl./außergerichtliche Pflichtteilsdurchsetzung/Pflichtteilsabsicherung
Rechtsanwälte Dr. Thomas Schreiner Mag. Wilhelm Lackner Mag. Adalbert Hausmann